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Person in Unschärfe hält Smartphone hoch, darauf zu sehen ein Webshop mit Medikamenten im Angebot
Medikamente werden immer öfter im Web bestellt Bild: Andrey Popov / Shutterstock

Bittere Pillen - Risiken bei Onlinemedikamenten

Vielmehr Menschen haben ihr Kaufverhalten in der Pandemie noch stärker in Richtung Internet verlagert. Aber gerade bei Medikamenten und Gesundheitsprodukten ist Vorsicht geboten. Nicht alle Händler halten sich an die in Österreich geltenden Bestimmungen und Fälschungen sind leider ein gutes Geschäft. Jedes Jahr zieht der Zoll in Stichproben große Mengen gefälschter oder illegaler Arzneimittel aus dem Verkehr. Angetrieben durch die Verunsicherung der Menschen durch die Corona-Welle wurden im Vorjahr um 58 % mehr illegale Arzneimittel beschlagnahmt. Wie Sie eine seriöse Online-Apotheken erkennen, welche Produkte verkauft werden dürfen und welche rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind, haben wir in diesem Artikel zusammengestellt. Unterstützung kam dabei durch unsere Kooperationspartner Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), Österreichische Apothekerkammer und Zollbehörde.

Online-Apotheken im Trend

Generell gilt: Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur von Apotheken an die Kundinnen und Kunden abgegeben werden und sollten daher auch immer nur dort bezogen werden. Einige (kleinere) Apotheken haben in den vergangenen Monaten zusätzlich zu ihrer Vor-Ort-Apotheke einen Webshop aufgebaut, um ihre Kunden auch per Versandhandel zu versorgen. In Österreich ist aber lediglich die Bestellung und der Versand rezeptfreier Medikamente erlaubt. Neben den Webshops der öffentlichen Apotheken gibt es auch einige international agierende Konzerne, die mehr Lagerhaus als Apotheke sind und ausschließlich Onlineshops betreiben.

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Online Shopping

Hinter die Dropshipping Fassade geblickt

Sie liefern zentral aus einem EU-Land und die Bestellungen laufen über eine für das jeweilige Land adaptierte Website. Bei Apotheken in Drittstaaten einzukaufen, etwa in den USA oder in China, ist nicht erlaubt. In diese Sparte fallen auch sogenannte "Dropshipper". Sie kaufen vornehmlich bei Herstellern aus Drittstaaten - meist in Fernost zu Fabrikpreisen ein, und vertreiben die Medikamente über eine Webseite, die so gestaltet ist, als würde sie von einem inländischen Anbieter stammen, um glaubwürdiger zu erscheinen. In diesen Fällen besteht umso mehr das Risiko von Produktfälschungen und ebenso fehlt in der Regel jegliches Kundenservice, da Dropshipper nicht einmal ein Warenlager haben und oft die eigene Ware selbst nicht genau kennen.

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Dropshipping hat Nachteile

Auch Besteller strafbar

Offizielles EU weites Logo der in Österreich zugelassenen Versandapotheken
Österreichische Version des EU-weiten Logos von zugelassenen Versandapotheken Bild: BASG

Apotheken, die im EU-Raum tätig sind, müssen die nationalen Qualitätsvorgaben und Bestimmungen in Bezug auf die Rezeptpflicht einhalten. Erkennbar sind zugelassene Online-Händler (in Österreich ausschließlich Apotheken) durch ein EU-weites Sicherheitslogo. Ein weißes Kreuz, das mit grünen Querstreifen hinterlegt ist, ergänzt um die Landesflagge, soll signalisieren, dass alle Vorgaben eingehalten werden. So weit die Theorie. Praxistests durch Verbraucherverbände haben leider ergeben, dass trotzdem immer wieder nicht zugelassene Medikamente nach Österreich gelangen.

Damit macht sich letztlich auch der Besteller selbst strafbar. Auf Nummer sicher gehen Sie daher, wenn Sie Medikamente ausschließlich über öffentliche Apotheken beziehen bzw. rezeptfreie Arzneimittel über zertifizierte Webshops der österreichischen Apotheken bestellen.

Einen Fakeshop erkennen

Die meisten Probleme gibt es allerdings mit Fake-Shops, die sich häufig als „Internet-Apotheke“ einen seriösen Anstrich verpassen. Entweder wird die Ware gar nicht geliefert und es wird nur abkassiert, oder die Ware ist gefälscht und mit problematischen Wirkstoffen und Substanzen versetzt. Diese Fälschungen schauen oft täuschend echt aus. Es gibt einige Hinweise, wie Sie erkennen können, dass es sich hier um einen Fake-Shop oder einen Markenfälscher handelt. Der Shop verfügt beispielsweise nur über ein beschränktes Angebot, das auf Produktgruppen wie Potenz-, Schlankheits- und Haarwuchsmittel konzentriert ist. Aber auch besonders teure Schmerz- oder Schlafmittel, im Inland nur gegen Rezept erhältlich, sind verdächtig. Eine angepriesene „100%ige Wirkungsgarantie“, ein dezidierter Hinweis „ohne Rezept erhältlich“ oder Texte in schlechtem Deutsch (oder Englisch) sind weitere eindeutige Indizien. 

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Unechte Online Apotheke

Erfahrungsberichte checken

Überprüfen Sie vor jeder Bestellung das Impressum und die Zahlungsarten des Onlineshops. Erfahrungsberichte und Warnungen auf Verbraucherseiten oder bei Rezensionsportalen (wie etwa Trustpilot) liefern ebenfalls wichtige Hinweise zum Anbieter. Mit wenigen Klicks können Sie sich dadurch viel Ärger ersparen. Das Impressum sollte Informationen über den Online-Shop, die Postadresse, die E-Mail-Adresse und einen Kontakt für Rückfragen enthalten. Ein guter Webshop bietet mehrere Zahlungsarten an, idealerweise auch „Kauf auf Rechnung“, eine besonders sichere Zahlungsart. Liefert ein Shop ausschließlich gegen Vorauskasse, ist dies ein recht eindeutiger Hinweis auf einen Fake-Shop. Wie empfehlen, im Internet – wenn ein Kauf auf Rechnung nicht möglich ist – z.B. lieber mit Kreditkarte oder PayPal zu bezahlen. Damit haben Sie im Betrugsfall eine Regressmöglichkeit.

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Kundenbewertungen ansehen

Kaufen Sie nur dann, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Produkt ist in Österreich zugelassen und rezeptfrei erhältlich.
  • Apotheke hat Sitz in einem EU/EWR- Mitgliedsstaat.
  • Europäische Sicherheitslogo ist auf der Website und ein Klick darauf führt zum offiziellen Eintrag der nationalen Aufsichtsbehörde
  • Ihr Einkauf erfolgt für den eigenen Bedarf, maximal 3 Packungen pro Produkt.
  • Eine Liste der registrierten und geprüften österreichischen Versandapotheken finden Sie unter diesem Link

Achtung vor Anbietern ohne Lizenz

„Dieses "Medikament" kann Ihre Gesundheit gefährden!“ – Dieser Hinweis wäre auf der Verpackung vieler Produkte angebracht, die gutgläubig von einer „Internet-Apotheke“ bezogen werden. Rund 350.000 gefälschte und andere illegale Medikamente hat der Zoll im Vorjahr beschlagnahmt, Tendenz stark steigend. Geworben wird als Online-Apotheke, um dem Vertrieb einen seriösen Anstrich zu geben. Im Arzneimittelgesetz ist jedoch klar geregelt, dass nur Apotheken mit Sitz in Österreich oder dem übrigen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Medikamente („Arzneimittel“) über das Internet verkaufen dürfen.

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Vorsicht vor Betrug

Täuschende Ähnlichkeit

Aber nicht nur der Handel mit Fälschungen ist ein Problem. Die Apothekerkammer warnt insbesondere vor fragwürdigen Produktionsbedingungen und Inhaltsstoffen bei nicht in Österreich registrierten und zugelassenen Medikamenten. Ein fachgerechter Transport und eine professionelle Lagerung sind ebenfalls nicht gesichert. Fälschungen wirken mitunter täuschend echt und sind optisch nicht sofort von den Originalen zu unterscheiden. Als gefälscht gelten Produkte, wenn sie von einem Original-Markenmedikament kopiert und unter gleichem oder ähnlichem Namen und in gleicher oder ähnlicher Verpackung auftreten. Von illegalen Medikamenten spricht man, wenn die Waren abseits der gesetzlichen Bestimmungen hergestellt und verkauft werden.

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Gefährliche Inhaltsstoffe

Auf eigene Gefahr

In beiden Fällen gehen die Käufer jedenfalls mangels Qualitätskontrolle ein hohes Gesundheitsrisiko ein, wenn sie diese Produkte einnehmen bzw. anwenden. Entweder ist der versprochene Wirkstoff gar nicht enthalten oder in einer falschen Dosierung. So können zum Beispiel zu schwach dosierte Antibiotika langfristig zu einer höheren Resistenz von Bakterien führen. Im schlimmsten Fall wurden unbekannte Inhaltsstoffe verwendet, auf die Sie möglichweise allergisch reagieren. Da die ärztliche Beratung zu Dosierung, Anwendung und Wechselwirkungen fehlt, erfolgt die Einnahme damit im wahrsten Sinne des Wortes „auf eigene Gefahr“. Bei einem Kauf von Arzneimitteln in einer Apotheke vor Ort oder bei einer registrierten Versandapotheke können Sie hingegen in der Regel sicher sein, dass Sie aufgrund der engmaschig kontrollierten Lieferkette keine Fälschungen erhalten.

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Sicher ist sicher

Fälschungen erkennen

Nehmen Sie das Produkt keinesfalls ein, wenn Ihnen diese Verdachtsmomente auffallen:

  • Der Beipackzettel oder die Kartonverpackung fehlt, oder die Verpackung schaut anders aus als üblich. Ein in Österreich zugelassenes Medikament würde niemals ohne Beipackzettel die Qualitätskontrollen durchlaufen können.
  • Die Tablette oder das Pulver hat eine ungewöhnliche Farbe, schmeckt anders oder wirkt anders. Spätestens da ist es höchste Zeit, zur Abklärung einen Arzt oder eine Apotheke aufzusuchen.
  • Im Zweifelsfall können Sie das Produkt online im Arzneispezialitätenregister nachschlagen. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) listet dort alle in Österreich zugelassenen Arzneimittel auf. Bei der BASG können Sie auch Ihren Verdacht auf eine Fälschung mailen.
  • Auch Verbraucherseiten sowie die Websites des BASG und der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA – European Medicines Agency) liefern Hinweise auf aktuell im Umlauf befindliche Fälschungen.

Medikamente im Produkt-Check

Tabletten und Beipackzettel, darüber Lupe
Bild: PhotoSGH / Shutterstock

Medikamente können starke Wirkstoffe enthalten. Daher gibt es für viele Produkte eine Rezeptpflicht. Nahrungsergänzungsmittel sind ohne Rezept erhältlich, sie gelten als eine Art ergänzendes „Lebensmittel“.  Wie man die Unterschiede erkennt, haben wir beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) nachgefragt und geben sie hier wieder:

Sind Medikamente und Arzneimittel dasselbe?

Grundsätzlich ja, allerdings kommt das Wort „Medikament“ im österreichischen Rechtssystem gar nicht vor. Das Arzneimittelgesetz verwendet den Begriff „Arzneimittel“. Der gängige Begriff „Medikament“ wird umgangssprachlich gebraucht, gemeint sind damit „Arzneimittel“ im rechtlichen Sinne. Arzneimittel sind vereinfacht gesagt Stoffe, die zur Anwendung im oder am Körper bestimmt sind, mit dem Ziel der Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten. 

Was unterscheidet Arzneimittel von Nahrungsergänzungsmitteln?

Damit etwas als Arzneimittel verkauft werden darf, ist eine behördliche Zulassung notwendig. Diese wird dem Antragsteller (üblicherweise ein Pharmaunternehmen) erteilt, wenn anhand wissenschaftlicher Daten nachgewiesen wird, dass die Herstellung hochqualitativ ist und Sicherheit sowie Wirksamkeit gegeben sind. Kommt die Behörde anhand der vorgelegten Studien und klinischen Versuche zu dem Schluss, dass der Nutzen des Arzneimittels eindeutig höher ist als mögliche Risiken, wird eine Zulassung erteilt.

Im Gegensatz dazu benötigen Nahrungsergänzungsmittel keine Zulassung und es erfolgt auch keine behördliche Prüfung. Laut Gesetz gelten Nahrungsergänzungsmittel als eine Art von Lebensmitteln, die die normale Ernährung lediglich ergänzen sollen. Aufgrund der ähnlichen Verpackung können Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel auf den ersten Blick durchaus verwechselt werden. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Verpackung, denn nur bei Arzneimitteln ist die behördliche Zulassungsnummer aufgedruckt.

Welche Arten von Arzneimitteln gibt es?

In Österreich gibt es derzeit etwa 14.000 behördlich zugelassene Arzneimittel. Bei Arzneimitteln kann zwischen dem Wirkstoff (also jener Substanz, die die beabsichtigte therapeutische Wirkung ausüben soll) und den Hilfsstoffen, die den Wirkstoff unterstützen, unterschieden werden. Hilfsstoffe wie beispielsweise Maisstärke, Laktose oder Stabilisatoren können notwendig sein, um etwa eine Tablette zu formen oder den Wirkstoff stabil zu halten. Arzneimittel können in den unterschiedlichsten Formen auf den Markt kommen (als Tabletten, Kapseln, Pulver, Säfte, Injektionslösungen, Spritzampullen, Dosieraerosole etc.).

Was sind Generika?

Generika sind, vereinfacht gesagt, eine „Unterkategorie“ von Arzneimitteln. Sie sind sogenannte „Nachbau-Medikamente“, die rasch und günstig hergestellt werden können. Laufen Patentrecht auf die Originalmedikamente aus, können diese „kopiert“ werden, sie sind aber genauso gut und streng geprüft. Das bestätigt die behördliche Zulassung, die hier keinerlei Unterschiede im Hinblick auf Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit macht.

Wann der Zoll zuschlägt

Wer sich im Internet verbotene Medikamente besorgt, kann sich jede Menge  Ärger einhandeln. Überraschende Einfuhrgebühren, happige Rücksendekosten, sogar eine Verwaltungsstrafe sind möglich. Der Verkauf illegaler Medikamente ist international ein Big Business. Das Pandemiejahr 2020 markiert leider einen Höhepunkt, wenn es um Beschlagnahmungen von Medikamentenfälschungen geht. In rund 3.420 Aufgriffen wurden 350.000 gefälschte und andere illegale Medikamente beschlagnahmt, die zweithöchste jemals vom Zoll in Österreich aufgegriffene Menge. Dazu hat sicher auch beigetragen, dass dubiose Heilsversprecher ihr Sortiment neben bekannten „Klassikern“ wie Potenz-, Diät- und Nahrungsergänzungsmitteln um die Schiene „Corona“ erweitern konnten.

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Vom Zoll beschlagnahmt

Kriminelle Machenschaften

Hinter diesen illegalen Geschäften steckt vor allem die organisierte Kriminalität, die keinerlei Rücksicht auf den gesundheitlichen oder finanziellen Schaden für die betrogenen Kundinnen und Kunden oder die Folgekosten für die Gesellschaft nimmt. Geschädigt wird damit auch die Pharmaindustrie, die viel Geld in Forschung und in die Entwicklung neuer Medikamente steckt. Das Gesundheitssystem wird ebenfalls belastet. Wer im Ausland vermeintlich günstigere oder vielversprechende Medikamente bestellt, hat keine Sicherheit, dass die Zusammensetzung der Wirkstoffe den europäischen Standards entspricht. Immer wieder werden bei Warentests auch gefährliche Inhaltsstoffe festgestellt. Um die Importbeschränkungen zu umgehen, organisieren Schmuggelbanden den Transport in den EU-Raum, die bei Erfolgen des Zolls immer neue Schmuggelrouten finden.

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Fake Webshops erkennen

Top-Seller Potenzmittel 

Betrachtet man die Liste der beschlagnahmten Medikamente im Detail, könnte man zum Schluss kommen, dass es in Österreich um die Gesundheitsversorgung sehr schlecht steht. Wie bereits erwähnt stehen „Potenzmittel“ und „fruchtbarkeitsfördernde Produkte“ aller Art an erster Stelle. Aber auch Antidepressiva, Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie Medikamente gegen Schmerzen sind überaus begehrt. Ein erstaunlich hoher Anteil der beliebtesten Schmuggelarzneien entfällt mit 10 Prozent auf gelenksstärkende und knochenschützende Supplemente. Erstaunlich vor allem deswegen, weil diese Produkte – mit oder ohne Rezept – in einem breiten Sortiment problemlos erhältlich sind. Überhaupt wundert man sich über das Vertrauen, welches zum Teil abenteuerlichen Rezepturen geschenkt wird, statt dass man auf das strenge Zulassungsverfahren hierzulande und ein ärztliches Gespräch baut.

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Was ist wirklich drin?

Auch Generika sind gefragt

Seit dem Jahr 2018 verlagern sich die Internetbestellungen insbesondere bei den Potenzmitteln verstärkt zu „Generika“. Die Fälscher bzw. auch die Käufer schwenken damit vermehrt auf Produkte um, die nicht unter Produktpiraterie fallen. Das liegt vor allem daran, dass der Patentschutz von Tadalafil, einem Wirkstoff, der gegen Erektionsstörungen eingesetzt wird, im November 2017 ausgelaufen ist. Allerdings wurde der Originalwirkstoff sehr rasch durch Generika ersetzt und so der schwunghafte Handel mit diesem Mittel unter anderem Namen fortgesetzt.

Aber: Auch ohne Patentschutz sind derartige Medikamente immer noch illegale Medikamente. Nach dem Gesetz gelten für die Zollbehörde alle Arzneiwaren als illegal, die entgegen dem Verbot nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 durch Privatpersonen im Fernabsatz (etwa übers Internet) bestellt und anschließend importiert werden. In diesem Geschäft sind aber auch gewerbsmäßige Schmuggelbanden aktiv, die die illegalen Produkte gewerbsmäßig ins Land bringen und hier verkaufen. Auch das ist natürlich nicht erlaubt.

Retour auf eigene Kosten

Welche rechtlichen Konsequenzen gibt es, wenn ein Paket vom Zoll als verdächtig abgefangen und anschließend beschlagnahmt wird? Im gelinderen Fall wird die Ware entweder auf Kosten des Bestellers zurückgeschickt oder vernichtet. Je nach importierter Menge können Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro verhängt werden, im Wiederholungsfall sind es bis zu 7.260 Euro. Bei Sendungen mit kleineren Mengen an Privatpersonen wird meistens von einer Verwaltungsstrafe abgesehen, wenn die Medikamente retourniert werden. Der Zoll hat hier vor allem die gewerbsmäßigen Schmuggler, die große Mengen importieren, im Visier.

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Zustellung nicht möglich

Teure Schnäppchen

Eine Packung Ginseng-Kapseln „günstiger“ bei einem Asia-Anbieter bestellen? Dank einer großzügigen Freigrenze für Einfuhrabgaben bei einem Warenwert unter 22 Euro war dies bislang ohne weitere Kosten möglich. Dieser steuerlichen Begünstigung hat die EU nun einen Riegel vorgeschoben, indem auch für „Schnäppchenkäufe“ aus Drittländern Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen ist. Die neue Regelung, die für mehr Steuergerechtigkeit sorgen soll, gilt seit 1. Juli 2021 und hat bereits für einige Aufregung bei überraschten Konsumenten gesorgt. Ab sofort wird für Sendungen aus Drittländern (z.B. USA, Großbritannien, China) Einfuhrumsatzsteuer fällig, wenn der Versender diesen Betrag nicht bereits bei der Bestellung direkt verrechnet hat. Keine Änderung gab es bei der Zollgrenze, diese liegt weiterhin bei einem Warenwert von 150 Euro.

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Hohe Nebenkosten

Vorsicht, Kostenfalle!

Die Kosten für die Einfuhr werden zunächst durch die Post oder den Kurierdienst ausgelegt, die für ihre Dienstleistung (Zahlung der Abgaben und Anmeldung der Sendung beim Zoll) eine Servicepauschale in Rechnung stellen.

Gibt es Unklarheiten bezüglich des Inhalts der Sendung oder über den Warenwert, können zusätzlich zum „Importtarif“ (bei der Post beispielsweise je nach Warenwert und Produkt zwischen 5 und 36 Euro) Bearbeitungs- und Lagerentgelte in Höhe von 24 Euro anfallen. Achten Sie also, damit aus dem vermeintlichen Schnäppchen keine Kostenfalle wird, nicht nur auf den Preis, sondern erkundigen Sie sich auch genau über eventuelle Nebenkosten (Zoll, Steuer, Servicepauschale, Lagerkosten bei unklaren Importen, Rücksendegebühren).

Kurz und knapp: Was Sie vor der ersten Bestellung wissen sollten

  • Nur rezeptfreie und in Österreich zugelassene Medikamente dürfen online gekauft werden, und dies nur bei  einer offiziellen Online-Apotheke aus dem EWR/EU-Raum.  Andere Arznei -mittel dürfen von Privatpersonen nicht bestellt werden. 
  • Maximal 3 Packungen: Die Bestellmenge je Produkt darf den üblichen persönlichen Bedarf nicht übersteigen. Diese Regelung gilt auch für homöopathische und pflanzliche Mittel und für bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, sofern sie pharmazeutische Wirkstoffe enthalten.
  • Auf Nummer sicher: Eine seriöse Shop-Apotheke erkennen Sie am Sicherheitslogo auf der Website (Flaggensymbol und Link zur Apotheke). Diese Hinweise fehlen? Dann sind sie vielleicht auf der Website eines Fake-Shops gelandet und sollten den Bestellvorgang sofort abbrechen. 
  • Nur rezeptfreie und in Österreich zugelassene Medikamente dürfen online gekauft werden, und dies nur bei einer offiziellen Online-Apotheke aus dem EWR/EU-Raum. Andere Arznei -mittel dürfen von Privatpersonen nicht bestellt werden.
  • Maximal 3 Packungen: Die Bestellmenge je Produkt darf den üblichen persönlichen Bedarf nicht übersteigen. Diese Regelung gilt auch für homöopathische und pflanzliche Mittel und für bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, sofern sie pharmazeutische Wirkstoffe enthalten.
  • Auf Nummer sicher: Eine seriöse Shop-Apotheke erkennen Sie am Sicherheitslogo auf der Website (Flaggensymbol und Link zur Apotheke). Diese Hinweise fehlen? Dann sind sie vielleicht auf der Website eines Fake-Shops gelandet und sollten den Bestellvorgang sofort abbrechen. 

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