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Auto-Selbstimporte

Es kann sich auszahlen

Autos sind im Ausland oft billiger als bei uns. Aber nicht in jedem Fall macht sich der Selbstimport eines Neuwagens bezahlt. Bei weniger als 2000 € Preisunterschied zahlt es sich kaum aus.
 


Unter „Binnenmarkt“ stellt sich der potenzielle europäische Käufer eines neuen Gefährts in anderen EU-Mitgliedstaaten wohl doch etwas anderes vor. Von grenzüberschreitenden Konkurrenzangeboten der Autohäuser ist bis heute nichts zu merken. An mangelnder Bereitschaft der Vehikelanbieter, den Markt auch im Ausland zu bearbeiten, liegt es dabei nicht. Medienmeldungen über hohe finanzielle Strafsätze gegen Volkswagen und Co. haben Schlagzeilen gemacht.

Ausländische Käufer benachteiligen

Auslöser dafür war und ist der kaum verhüllte Druck der Autohersteller auf die jeweiligen Vertragshändler, private ausländische Interessenten nachrangig zu behandeln oder gar einen Kauf zu unterbinden. Denn aus Sicht der Hersteller stimmt die Europa-Gesamtrechnung nur dann, wenn die Briten, Deutschen, Schweizer und Österreicher ihr liebstes Spielzeug weiterhin brav zu Hause bestellen und Höchstpreise dafür bezahlen. Soll heißen: Diese wohlbetuchten Autoliebhaber mit dem größten Anspruch auf Komfortausstattung und den höchsten Orderanteil an Sonderausstattungen sollen die günstigen Netto-Abgabepreise in Hochsteuer-Ländern wie Dänemark und Finnland oder in kaufkraftschwachen Mitgliedstaaten wie Griechenland, Spanien oder Portugal „subventionieren.“

Hochpreispolitik bei Peugeot, Citroen, Fiat, VW, Opel, Ford

Auch eine zweimal jährlich durchgeführte EU-Studie zeigt immer wieder das gleiche Bild (siehe Link rechts oben). Die Bürger in Österreich und Deutschland blättern für Neuwagen bei weitem den dicksten Betrag auf den Tisch). Über die Hälfte der Modelle sind gegenüber dem günstigsten Land um gut zwanzig Prozent teurer. Insbesondere PSA (Peugeot, Citroën), Fiat, VW (nicht die Audi-Modelle), Opel und Ford fahren hier zu Lande eine Hochpreis-Strategie. Spitzenwerte betreffen beispielsweise den Peugeot 406 oder den Skoda Octavia, die in Österreich um bis zu 50 Prozent teurer sind als in Dänemark (siehe die Tabellen „Europapreise im Vergleich“). Wobei als Vergleichsbasis zum heimischen Bruttopreis (inkl. Steuern) immer der Nettopreis (ohne Steuern) im jeweiligen Land plus die österreichische Steuerbelastung (Mehrwertsteuer und NoVA) anzusetzen ist, denn die Steuern sind beim Selbstimport in Österreich zu berappen.

Nehmen, was der Markt hergibt

Die Macht, eine dem jeweiligen Land angepasste Nettopreispolitik zu betreiben, will sich der bedeutende Industriezweig möglichst lange nicht nehmen lassen. Denn der Leitfaden für die Autokonzerne ist einzig und allein das Erreichen des angestrebten Marktanteils im jeweiligen Mitgliedstaat. In preissensiblen Ländern werden daher niedrige Preise angesetzt, dort, wo die Konsumenten auch höhere Preise schlucken, werden diese auch verlangt.

Das funktioniert nur, wenn die Märkte abgeschottet sind. Eine Änderung zu mehr Transparenz und Wettbewerb, wie es in einem gemeinsamen EU-weiten Markt ja eigentlich sein sollte, mahnte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti schon mehrmals ein, die Appelle verhallten aber bisher ungehört.

Freien Markt behindert

Schuld daran war die so genannte Gruppenfreistellungsverordnung, die den Autoherstellern eine Sonderstellung einräumte und den freien Markt in dieser Branche erheblich einschränkte: Autohersteller haben das Recht, ihr Händlernetz selektiv auszuwählen; die Händler verfügten über einen exklusiven Gebietsschutz, mussten sich allerdings vom Hersteller Bedingungen diktieren lassen.

Doch mit Wirkung von 1. Oktober 2002 konnte die EU-Kommission endlich eine Neuregelung des Autovertriebs durchsetzen. Seitdem muss jeder, der bestimmte Mindeststandards erfüllt, vom Autohersteller beliefert werden. Händler dürfen mehrere Automarken unter einem Dach verkaufen und auch außerhalb ihres angestammten Gebietes werben (EU-weit). Und ab 1. Oktober 2005 dürfen Händler – ohne Rücksprache mit dem Hersteller – EU-weit Zweigniederlassungen gründen.

Europaweite Transparenz kaum möglich

Die Preisdifferenzen sind allerdings nicht nur auf das marktfeindliche Verhalten der Autoindustrie zurückzuführen. Die gegenwärtige Situation ist zu einem großen Teil auch mit den Unterschieden bei den Mehrwertsteuersätzen zu erklären. Die EU hat sich bisher als unfähig erwiesen, die Mehrwertsteuersätze (zwischen 15 Prozent in Luxemburg und 25 Prozent in Schweden) zumindest einigermaßen zu harmonisieren. Zu unterschiedlich sind die nationalen Voraussetzungen (Sozialstandards, Budgetungleichheiten etc.). Doch selbst bei einer Anpassung der offiziellen Steuersätze würde das Versteckspiel des jeweiligen nationalen Fiskus mittels kreativer Namensgebung für Abgaben oder Anmeldegebühren (Normverbrauchsabgabe in Österreich) wohl noch forciert. Die Einführung des Euro in den EU-Ländern (Ausnahme Großbritannien, Dänemark und Schweden) hat jedoch zumindest den Preisvergleich etwas vereinfacht.

Preisdifferenzen bleiben

Die Übergangsfrist bis zum endgültigen Fall des Gebietsschutzes wird ebenso wie die mangelnde Übereinstimmung der Steuer- und Abgabenpolitik in den Mitgliedstaaten der EU daher auch weiterhin für mehr oder weniger große Preisdifferenzen sorgen. Deshalb wird es sich auch auf absehbare Zeit lohnen, Preisvergleiche anzustellen und gegebenenfalls die Initiative zu ergreifen. Der Eigenimport eines Pkw verspricht finanzielle Vorteile, die durchaus den Kosten eines zweiwöchigen Familienurlaubs entsprechen. Auch wenn der Trend in eine andere Richtung weist: Einerseits haben die Konjunkturflaute und der markante Pkw-Absatz-Einbruch in Europa (minus sieben bis 16 Prozent) die Hersteller veranlasst, den Autohäusern mehr finanziellen Spielraum für Preisnachlässe zu gewähren.

Einheitliche Preise beim 7er-BMW und Porsche

Andererseits wird während der kommenden Jahre die schrittweise Einführung einheitlicher Nettopreise (wie bereits beim neuen 7er-BMW und bei Porsche-Modellen) im gesamten EU-Raum zu einer Angleichung des Preisgefüges führen. Dennoch werden die Unterschiede (und damit die Preisvorteile für Selbstimporteure) nicht schlagartig verschwinden. Sofern Sie bereit sind zu kalkulieren, zu vergleichen und zwei bis vier Tage Ihrer Zeit zu opfern, ist eine spürbare Kostenersparnis (auch bei Berücksichtigung der anfallenden Spesen) durchaus möglich.

Nach Finnland und Dänemark

Um ihre Automodelle für den Verbraucher attraktiv erscheinen zu lassen, offerieren viele Erzeuger besonders in den skandinavischen Hochsteuer-Ländern (Finnland, Dänemark – mit Abstrichen auch Schweden) Neuwagen zu niedrigeren Nettopreisen. Teilweise erreicht der Steuersatz 100 Prozent und mehr vom Netto-Kaufpreis. Vor allem bei Kleinwagen sollte der finanzielle Vorteil nicht unterschätzt werden. Hier geht es zwar um geringere Summen, doch ist gerade bei dieser Fahrzeugkategorie die Preisspanne häufig größer.

Um es gleich vorwegzunehmen: Bei Audi, BMW, Mercedes und Volvo sind die Preisabweichungen drastisch geringer, womit ein Eigenimport an Attraktivität verliert. Aufgrund des zumeist wesentlich höheren Basispreises kann sich der Selbstimport jedoch dennoch rechnen.

Holland ist näher als Finnland

Sind Sie der englischen Sprache mächtig, gibt es von Dänemark (oft auch gute Deutschkenntnisse der Verkäufer) bis Finnland so gut wie keine Kommunikationsprobleme. Geografisch tauchen da größere Hindernisse auf: Ist der Autokauf in den Niederlanden oder in Dänemark mehr oder weniger als Deutschland-Durchfahrt zu werten, entstehen bei einem Kauf in Finnland (logistisch praktisch eine Insel) schon wesentlich höhere Kosten, und der Zeitfaktor wird schlagend. Abgesehen vom Hinflug sind etwa 300 bis 400 Euro pro Person und Auto für die Überfuhr nach Kiel oder Rostock mit einzukalkulieren. Eine „Exportauto-Bereitstellungsgebühr“ von 500 Euro (auf Druck der Autofirmen?) schmälert zudem die günstigen Grundpreise in Finnland. Auf der anderen Seite geht man bei einem Import aus Dänemark ein gewisses Währungsrisiko ein, weil dieses Land nicht zum Euro-Währungsraum zählt.

Portugal und Griechenland sehr günstig

Sehr günstige Netto-Preise sind weiters in Portugal und Griechenland zu finden. Doch die Nachteile gegenüber einem Autoerwerb in den nordischen Ländern überwiegen. Neben den oft mangelhaften Englischkenntnissen der Verkäufer ist die Basisausstattung der Fahrzeuge oft auch magerer. Ein Restrisiko ist in Griechenland außerdem mit dem Fährtransport zu tragen. Mit einem nagelneuen Boliden den Landweg durch die Jugoslawien-Nachfolgestaaten zu wählen, ist wohl nicht wirklich empfehlenswert.

Mindestens 2000 Euro Einsparung sind nötig

Ein Eigenimport stellt ein aufwendiges Unterfangen dar – dessen sollte man sich bewusst sein. Man muss bereit sein, viel Zeit zu investieren und sich mit Händlern und Behörden herumzuschlagen. Eine Alternative gibt es nicht, denn Autoimportfirmen, die auf Antrag ein Fahrzeug importieren und quasi vor die Haustüre liefern, sind in Österreich kaum vertreten und bieten auch keine attraktiven Preise.

Es bedarf einer strengen Kostenkalkulation. Auf der einen Seite steht die mögliche Ersparnis eines Eigenimports; auf der anderen Seite die dadurch entstehenden Kosten. Sonst endet das Unternehmen mit einem finanziellen Verlust. Der Nettokaufpreis müsste im Ausland zumindest um 2000 Euro niedriger sein, um die zu erwartenden Kosten decken zu können.

Natürlich ist der erzielbare Nachlass vom Listenpreis beim ausländischen Autohändler ebenso von Bedeutung wie hier zu Lande. Dieser dürfte im Zuge der nunmehrigen Verkaufsflaute wohl gestiegen sein. Jedes Prozent Rabatt, das man beim anvisierten EU-Händler im Vergleich zu inländischen Autohäusern weniger erhält, schmälert natürlich den potenziellen Preisvorteil. In die Kalkulation – ausgehend vom Nettopreis – sind mit einzubeziehen:

  • Die noch zu entrichtende NoVA (Normverbrauchsabgabe) sowie
  • die fällige Mehrwertsteuer auf Berechnungsgrundlage des Nettopreises inklusive NoVA (das heißt, auch die NoVA selbst ist mehrwertsteuerpflichtig).
  • Weiters zu veranschlagen sind die Kosten für die Anreise (Einfachflug),
  • zumindest eine Übernachtung,
  • anfallende Benzinkosten für die Rückreise sowie
  • die Kosten (130 bis 150 Euro) für die Erstellung des nationalen Typenscheins. Es empfiehlt sich, den Direktimport mit einem Kurzurlaub im betreffenden Land zu verbinden, dann könnte man die Reisekosten außer Acht lassen.

Bleibt noch die Frage, wie Sie von daheim aus einen Händler in dem von Ihnen gewählten Land finden. Dazu leistet das Internet gute Dienste – Fahrzeughändler sind dort präsent, wobei auch die Angaben der Listenpreise nicht fehlen. Lohnend ist auch ein Blick in die Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung. Der Inseratenteil gilt im deutschsprachigen Raum als wahre Fundgrube – auch für Neuwagen, besonders von Reimportfirmen (siehe Kontaktadressen für die Autosuche).

Auf die Ausstattung achten

Die immer wieder betonte reichhaltige Ausstattung der Österreich-Versionen stimmt nur zum Teil – eher im Vergleich zu Ländern wie Griechenland oder Portugal. Es ist richtig, dass die Modelle recht unterschiedlich ausgestattet sind. So gab es das ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) für Golf-Versionen in Italien bis zuletzt nur gegen Aufpreis. Andererseits ist die Klimaanlage in unserem südlichen Nachbarland Standard. Bei skandinavischen Fahrzeugen wiederum ist eine Sitzheizung durchwegs im Basispreis inbegriffen. Die Frage ist, welchen Wert man solchen Extras beimisst. Auf viele werden Sie verzichten können, andere werden Sie sehr schätzen. Daher bleibt es Ihnen ohnehin nicht erspart, sich die Listen der Ausstattungsdetails genau anzusehen und nach Ihren persönlichen Vorstellungen zu reihen.

Der Aufpreis für die nicht im Basispreis enthaltene (und für Sie wünschenswerte) Ausstattung ist vielleicht gar nicht so hoch.

Service und Gewährleistung

Freut sich schon das heimische Finanzamt nicht über eine zunehmende Anzahl von Neuwagen-Selbstimporten (geringere Berechnungsbasis der Normverbrauchsabgabe), sind natürlich auch die Autoimportgesellschaften – oft hundertprozentige Tochtergesellschaften der Hersteller – von dieser Entwicklung nicht angetan. Oft wird versucht, die Leute mit fadenscheinigen Argumenten von einem Selbstimport abzuhalten. Hinweise von Verkäufern heimischer Autohändler über eine zweitrangige Behandlung von Privatimporteuren (Wartezeiten) bei Serviceangelegenheiten etc. sind wohl als Drohung aufzufassen. Sie sollten Anlass für den Kunden sein, einen anderen Betrieb aufzusuchen.

Gewährleistung durch dänischen Händler

Ein Problem kann allerdings die Gewährleistung darstellen. Zwar gelten sowohl die nun zweijährige Gewährleistungsfrist als auch die weiteren Garantiezusagen der Hersteller europaweit flächendeckend. Aber bei der Gewährleistung ist Ihr Vertragspartner der Händler, bei dem Sie gekauft haben. Ist dieser, wie im Fall eines Kfz-Selbstimports, möglicherweise tausend Kilometer von Ihrem Wohnsitz entfernt, stellt das in der Praxis wohl eine echte Hürde dar. Wichtiger sind im Fall eines Autoselbstimportes daher Umfang und Gültigkeit der Garantiezusagen durch den Autohersteller.

Garantien neu formuliert

Doch die Garantien werden – als Reaktion auf die seit heuer verlängerte Gewährleistung – nun von den meisten Autoherstellern neu formuliert. Im Idealfall gelingt es Ihnen, die Garantiebedingungen noch vor dem Kauf ausgehändigt zu bekommen. Wenn diese übersichtlich, kurz und ohne viele Einschränkungen (hoffentlich auf Deutsch) vorliegen und im Kaufvertrag deren Gültigkeit zugesichert wird, sind Sie im Reklamationsfall wenigstens formal abgesichert.

Gebrauchtwagen, Schenkung, Übersiedlung

Von Bedeutung für die Entrichtung der Mehrwertsteuer ist, ob das Auto als Neu- oder als Gebrauchtwagen definiert wird. Als Neuwagen gelten solche, die weniger als 6000 km auf dem Tachometer aufweisen oder(!) kürzer als sechs Monate angemeldet waren. Bei Neuwagen wird das Fahrzeug exklusive Mehrwertsteuer gekauft und ist im Inland komplett zu versteuern. Bei Gebrauchtwagen ist die Mehrwertsteuer bereits im Kaufpreis inkludiert, die NoVA (plus 20 Prozent Mehrwertsteuer) muss allerdings in Österreich entrichtet werden.

Eine Schenkung oder Erbschaft ist nur von Verwandten ersten oder zweiten Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Enkel) möglich und muss notariell beglaubigt sein. Außerdem muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf den Namen des Geschenkgebers im Ausland zugelassen gewesen sein.

Ebenfalls sechs Monate Zulassung im Ausland sind erforderlich, wenn das Fahrzeug als Übersiedlungsgut anerkannt werden soll (zugelassen auf die nach Österreich übersiedelnde Person). Handelt es sich um einen österreichischen Staatsbürger, so muss er sich im Ausland mindestens ein Jahr lang aufgehalten haben. Als Nachweis gilt zB ein Arbeitsvertrag oder eine Meldebestätigung.

Checkliste für den Preisvergleich

Sichern Sie Ihre Entscheidung durch eine genaue Kalkulation ab.

  • Wie hoch ist der Nettopreis? (Ausstattungsunterschiede und länderspezifische Besteuerung berücksichtigen)
  • Wie viel Rabatt bekommen Sie? Selbstverständlich können Sie auch mit einem Händler im Ausland um Rabatte feilschen.
  • Normverbrauchsabgabe (NoVA) dazurechnen; deren Höhe ist abhängig von Verbrauch und Treibstoffsorte (siehe „So berechnen Sie die NoVA“); Auskünfte beim Finanzamt oder den Autofahrerclubs.
  • 20 Prozent Mehrwertsteuer (Berechnungsgrundlage: Nettopreis inklusive NoVA)
  • Kosten für Überstellungskennzeichen (etwa 120 bis 300 Euro; zu besorgen im Kaufland; wird gelegentlich vom Händler übernommen)
  • Anreisekosten (inklusive etwaiger Übernachtung, Verpflegung und Treibstoffkosten für Rückfahrt)
  • Kosten für nationale Typisierung (etwa 130 bis 150 Euro)
     

 Checkliste für die Abwicklung

Beim Händler klären:

  • Bereits vor der Abholung des bestellten Neuwagens sollte der Autoverkäufer von Ihnen auf die mitzuliefernden Papiere für österreichische Käufer hingewiesen werden. Die vom Händler zur Verfügung zu stellenden Überstellungskennzeichen (Gültigkeit: 5 Tage) sollten nur Formsache sein.
  • Neben Kaufvertrag und Typenschein (Fahrzeugbrief) ist es unbedingt erforderlich, das COC-Zertifikat (verbrieft die Akzeptanz der Technik des Autos in allen EU-Ländern) oder das TÜV-Datenblatt einzufordern. Diese Bescheinigung ist notwendig, um den nationalen Typenschein zu erlangen. Diese Tatsache ist den ausländischen Autohäusern meist nicht bewusst.
     

Zu Hause sind folgende Schritte nötig

  • Aufsuchen der für das Bundesland zuständigen Kfz-Landesprüfstelle (Typisierungsstelle); hier erhalten Sie den nationalen Typenschein. Zeit sparende Alternative: Einige heimische Generalimporteure übernehmen die nationale Typisierung (Kosten etwa 130 bis 150 Euro).
  • Danach sind beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt die Normverbrauchsabgabe und die Mehrwertsteuer sofort zu entrichten, um die entsprechende Bestätigung darüber zu erhalten (Zahlungsziel gibt es keines).
  • Mit der Bestätigung vom Finanzamt, dem Kaufvertrag und dem Typenschein kann dann die Anmeldung bei der Versicherung vorgenommen werden.

 

Mehrwertsteuersätze in den EU-Staaten

Belgien 21
Dänemark 25
Deutschland 19
Finnland 22
Frankreich 19,6
Griechenland 18
Großbritannien 17,5
Irland 20
Italien 20
Luxemburg 15
Niederlande 19
Österreich 20
Portugal 21
Schweden 25
Spanien 16

 

Für die Berechnung des NoVA-Satzes gilt folgende Formel:

(Normverbrauch minus 3) x 2 = Prozentsatz für Pkw Benzin

(Normverbrauch minus 2) x 2 = Prozentsatz für Pkw Diesel

Für Fahrzeuge, bei denen noch die alten ECE-Werte angegeben sind, werden auf den Mittelwert zwischen ECE-Wert bei 90 km/h und ECE-Wert im Stadtverkehr bei Benzinfahrzeugen 10 Prozent und bei Dieselfahrzeugen 12,5 Prozent aufgeschlagen.

Der maximale Steuersatz der NoVA beträgt 16 Prozent.

NoVA-Basis: Nur bei Vorliegen einer Rechnung eines befugten Autohändlers wird der tatsächliche Anschaffungspreis als Berechnungsbasis herangezogen. Ansonsten wird der Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise (Ankauf und Verkauf) in Österreich als Basis verwendet.

Die NoVA wird bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich fällig. Das heißt, auch für Gebrauchtwagen, auch bei Erbschaft, Schenkung oder Übersiedlung!
 

Österreichische Handelsdelegationen im Ausland

Finnland         helsinki@wko.at
Dänemark   kopenhagen@wko.at
Niederlande denhaag@wko.at
Belgien  bruessel@wko.at
Italien     mailand@wko.at
Griechenland athen@wko.at

 

Kontaktadressen für die Autosuche

www.sueddeutsche.de
www.car4you.de
www.autohaus-rothsee.de
www.mobile.de/GS-Automarkt
www.world-car.de
www.autosalon-gruenwald.de
www.autos-clever-kaufen.de
www.interex.de
www.vw-dienstwagen.de


 

Kfz-Landesprüfstellen

Wien Magistrat der Stadt Wien, MA 46 7. Haidequerstraße 5
1110 Wien
Tel. (01) 4000-9220
E-Mail: post.lfp@m46.magwien.gv.at
Burgenland   Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung V/1
Ruster Straße 135 (Büro)
Industriestraße 35 / Boschdienst (Überprüfungsstelle)
7000 Eisenstadt
Tel. (02682) 643 04
E-Mail: post.maschinenbau@bgld.gv.at
Kärnten
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 15 K
Flatschacher Straße 70
9020 Klagenfurt
Tel. (0463) 53 63 19-77
E-Mail: abt15.kfz@ktn.gv.at

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung WST 8
Linzer Straße 106
3100 St. Pölten
Tel. (02742) 90 05-16040
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Amt der OÖ Landesregierung
Landesprüfstelle
Goethestraße 86
4021 Linz
Tel. (0732) 77 20-3571 oder -3572
E-Mail: baume.post@ooe.gv.at
Salzburg
Amt der Salzburger Landesregierung
Kfz-Prüfstelle
Karolingerstraße 34
5020 Salzburg
Tel. (0662) 80 42-5353
E-Mail: kfz@salzburg.gv.at
www.salzburg.gv.at/kfz-pruefstelle
Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabtlg. 17c
Petrifelderstraße 102
8041 Graz
Tel. (0316) 877-2162 oder -2122
keine E-Mail-Adresse
Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung
TÜV Bayern, Landesges. Österr. GmbH
Trientlgasse 4
6020 Innsbruck
Tel. (0512) 34 19-10
E-Mail: b.froehlich@tuev-bayern.at
Vorarlberg
Amt der Vorarlberger Landesregierung
TÜV Österreich
Reitschulstraße 8
6923 Lauterach
Tel. (05574) 733 82
E-Mail: wew@tuev.or.at