Die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen von Österreich aus ist verboten!
Achten Sie auf den Veranstalter!
Letzte Woche wurde etwa mit einer Postwurfsendung und eine Anzeige in einer Tageszeitung für ein Online-Casino geworben.
Dazu ist festzuhalten, dass § 168 des Strafgesetzbuches (StGB) sowie das Glücksspielgesetz die Veranstaltung und die Teilnahme an Glücksspielen einschränken. Diese Regeln beschränken zwar den freien Dienstleistungsverkehr im EU-Binnenmarkt, doch hat der EuGH (C-275/92) festgehalten, dass solche Einschränkungen des Glücksspielwesens zum Schutz der Verbraucher sowie der Sozialordnung, soweit nicht diskriminierend, zulässig sind (Entscheidung C-275/92 vom 24.03.1994).
So gilt also § 56 Abs 3 GlücksspielG, der die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen verbietet:
„Verboten ist auch die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen, wenn die erforderlichen Einsätze vom Inland aus geleistet werden. Der Verstoß gegen dieses Verbot wird bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 7 500 Euro, ansonsten mit einer Geldstrafe bis zu 1 500 Euro geahndet.“
Davon ausgenommen sind sogenannte kleine Glücksspiele mit geringem Spielkapital, die ohne Erwerbszweck verfolgt werden.
Auch Preisausschreiben, bei denen eine Frage beantwortet oder eine Postkarte eingeschickt werden muss, ohne dass Kosten anfallen sowie Sportwetten gelten nicht als Glücksspiele, da das Ergebnis nicht vom Zufall bestimmt wird.
Wenn man also (beim nächsten Jackpot?) beim italienischen Lotto teilnehmen möchte, dann nur vor Ort, in Italien. Die Teilnahme an ausländischen Gewinnspielen im Ausland ist nämlich nicht verboten. Auch einem Casinobesuch im Monte Carlo steht also (rechtlich) nichts entgegen.
§ 56 Glücksspielgesetz gilt übrigens auch für die Teilnahme an Glücksspielen im Internet (Online-Casinos...). Auch hier ist die Teilnahme von Österreich aus verboten und strafbar. Zu www.casino-club.com ist zudem zu sagen, dass der Betrieb nach eigenen Angaben „staatlich lizenziert ist durch die Regierung von Curacao, Niederländische Antillen, wo sich der Casino-Server befindet und die Spiele ausgetragen werden.“
Das mag zwar sein, doch ersetzt die Lizenz aus Curacao nicht die in Österreich nötige Konzession der Glücksspielaufsichtsbehörde.
Auch die Bewerbung ausländischer Glücksspiele ist in Österreich verboten!
Es gilt: Hände weg von ausländischen Glücksspielen!
Wien, 22.08.2003