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Informations- und Beratungsdienste der EU

Mit dem Mietauto auf Tour

Tipps zur Vermeidung von Problemen

Der Sommer steht vor der Türe. Grund genug sich auf die „schönste Zeit im Jahr“ vorzubereiten. Wer nicht mit dem eigenen Auto verreist, nützt oft die Gelegenheit per Mietauto fremde Länder zu erkunden.

Das Europäische Verbraucherzentrum kennt viele Mietwagenanbieter bereits aus ihrer Beratungspraxis und informiert,  was Sie bei der Anmietung eines Leihautos besonders beachten sollten.

  • Angebliche Schäden

Eine häufige Beschwerde, die leider sehr viele Mietwagenfirmen betrifft, bezieht sich auf die Verrechnung von Reparaturkosten für angebliche Schäden:
Immer wieder werden Konsumenten nach Rückgabe des Fahrzeuges Schäden angelastet.
Auch wenn bei der Fahrzeugrückgabe keine Mängel festgestellt wurden, buchen manche Firmen Beträge über die Kreditkarten ab oder behalten den Selbstbehalt ein. Als Grund werden die Instandsetzungsarbeiten am Auto angegeben. 
Zahlreiche Konsumenten können sich aber an keine Beschädigungen erinnern und fühlen sich betrogen.
Auch nachträgliche Reklamationen bleiben oft  - aufgrund der Beweisproblematik - erfolglos.

  • Rundgang um Auto vorher und nachher

Es hilft nur, das Auto vor und nach (!) der Übergabe gemeinsam mit einem Beschäftigten des Mietwagenunternehmens zu überprüfen. Mängel, die bereits vor Übergabe vorhanden waren, sollten unbedingt in das Übergabeprotokoll aufgenommen werden.
Nach der Rückgabe lassen Sie sich die Mängelfreiheit ebenfalls schriftlich bestätigen.
Achtung: eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann nicht nur zusätzliche Gebühren verursachen, auch steigt hier das Risiko, dass Ihnen angebliche Schäden „untergejubelt“ werden.

  • Falscher Preis?

Ist die Abrechnung korrekt oder wurde ein höherer Preis verrechnet als ursprünglich vereinbart? Wurden Anzahlungen bei der Endabrechnung berücksichtigt?
Um etwaigen Missverständnissen bei der Abrechnung vorzubeugen empfiehlt es sich, genau über die Preise für Zusatzleistungen zu informieren.

  • Teure Zusatzleistungen

Von „all inclusive Angeboten“(inklusive Versicherungen, Steuern und ohne Kilometerbegrenzung)  abgesehen, sind im Mietpreis an sich keine Zusatzleistungen umfasst.

Extras wie

  • Einwegmiete (der Wagen wird an einem anderen Ort zurückgegeben),
  • Übernahme außerhalb der Bürozeiten (wovon wir aber generell abraten – siehe oben),
  • Kindersitze,
  • Grenzübertritte,
  • Zusatzfahrer usw.

kosten oft extra Entgelt. Auch

  • Flughafengebühren und
  • Sprit

sind meist nicht im Preis enthalten und können daher zusätzliche Kosten verursachen. Möglicherweise sind auch die zu fahrenden Kilometer begrenzt. Zusätzliche Kilometer sind dann gesondert zu bezahlen.

Checkliste für die Anmietung von Autos:

  • Vergleichen Sie die Preise! Preisvergleiche haben ergeben, dass es keine generell günstigen oder teuren Anbieter gibt. Die Preise sind je nach Ort, Saison und Konkurrenz unterschiedlich.
  • Lesen Sie den Mietvertrag (Übernahmebestätigung) sorgfältig durch und lassen Sie sich allfällige Unklarheiten erklären.
  • Wurde die Anzahlung und andere Vereinbarungen im Mietvertrag vermerkt?
  • Achten Sie auf besondere Angebote!
    Oft verringern Wochenendtarife, Pauschalpakete oder ein Frühbucherbonus den Preis erheblich.
  • Überprüfen Sie den Versicherungsschutz!
    o  Die Haftungshöchstgrenzen sind von Land zu Land unterschiedlich.
        Bei geringem Schutz empfiehlt sich  eine Zusatzversicherung.  
    o  Überlegen Sie, ob Sie einen Selbstbehalt akzeptieren
        oder ihn gegen einen Aufpreis streichen lassen.  
    o  Überprüfen Sie die Deckung (wofür leistet die Versicherung)
        und die Deckungssumme (Höhe) der Versicherung. Oft sind selbst bei
        einer Vollkaskoversicherung gewisse Schäden nicht vom
        Versicherungsschutz
        erfasst oder Versicherungsleistungen werden an bestimmte
        Bedingungen (etwa rechtzeitige Meldung) geknüpft. 
    o  Diebstahlversicherungen beziehen sich unter Umständen nur
        auf das Fahrzeug, nicht aber auf persönliche Gegenstände.  
    o  Ist eine Insassenversicherung beinhaltet?
  • Bestimmte Unternehmen (holidayautos, sunnycars) sind nur Vermittlungsagenturen! Der Mietvertrag wird mit dem Mietwagenunternehmen vor Ort geschlossen. Vom Vermittler erhält man lediglich einen Voucher, der Reservierung nachweist. Gefahr: Abweichungen von Angaben des Vermittlers. Wichtig: Reklamationen haben nur vor Ort beim Vertragspartner zu erfolgen.
  • Reservierungen für speziellen Wägen sind oft nicht möglich. Das angegebene Kfz wird meist nur als typisches Beispiel für eine ganze Wagengruppe genannt.
  • Achten Sie auf die Tankregelung!
    Wird der Wagen mit leerem Tank retourniert werden oft Gebühren und teurer Spritpreis verrechnet! Wenn Sie den Wagen mit vollem Tank retournieren, bewahren Sie die Rechnung der Tankstelle auf. Es gab bereits Fälle, in denen bestritten wurde, dass der Tank voll wäre.
  • Bei Wahl der Wagenklasse Personenzahl und Gepäck kalkulieren. Eine größere Wagenklasse bedeutet meist auch höhere Kosten.
  • Kontrollieren Sie bei der Übernahme das Auto auf bereits vorhandene Kratzer oder Blechschäden und halten Sie diese schriftlich im Mietvertrag fest.
  • Falls der Autoverleiher einen Blankoslip der Kreditkarte (als Kaution) verlangt, fordern Sie diesen unbedingt nach Rückgabe und Bezahlung des Autos zurück, sofern dieser nicht zur Begleichung der Mietkosten verwendet wurde.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen gut auf. So können Sie verhindern, dass Ihnen vor Ort ein anderer Preis als vorweg vereinbart verrechnet wird.
  • Auch fällt eine nachträgliche Reklamation bei guter Dokumentation wesentlich leichter.

 

ABC der Mietwagenfirmen:

ALI (Additional Liability Insurance), LIS (Liability Insurance Supplement) Pauschale Erhöhung der Haftpflicht-Deckungssumme

LDW (Loss Damage Waiver)
Vollkasko mit Haftungsbefreiung für Schäden am Mietwagen, auch bei Diebstahl/Vandalismus.

CDW (Collision Damage Waiver)
Die CDW ist eine Versicherung mit Haftungsreduzierung und nicht automatisch mit Haftungsbefreiung (von Land zu Land verschieden).

PAI (Personal Accident Insurance)
Insassenversicherung bei Verletzung oder Tod

TDP (Theft and Damage Protection)
Diebstahl- und Sachbeschädigungsversicherung

PEP (Personal Effects Protection), PEC (Personal Effects Coverage)
Gepäckversicherung

PERSPRO/CCP (Carefree Personal Protection)
Personen- und Gepäckversicherung. Außerdem Deckung für einige Arzt-Notfalldienste

UMP (Uninsured Motorist Protection)
Zusatzversicherung bei Verletzung oder Tod durch unterversicherte/flüchtige Unfallgegner

 

Bei Fragen und bei Problemen mit Mietwagenfirmen im Ausland können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum info@europakonsument.at  wenden.

 

 

Wien, Mai 2007