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Content Services Ltd. - www.opendownload.de

Rechtsanwalt Olaf Tank verschickt Massenmahnungen

http www (Bild:iStock/DSGpro)

Viele Konsumenten erhalten zur Zeit Rechnungen der Firma Content Services Ltd. im Zusammenhang mit der Websseite opendownload.de


Auf der Webseite bieten die Betreiber den Download bekannter Freeware-Programme wie Open Office, Adobe Flash Player oder Irfan View an.

Im Glauben, die Programme kostenlos downloaden zu können, melden sich viele Konsumenten mit ihren persönlichen Daten an. Wenig später flattert eine Rechnung über 96 Euro ins Haus, man hätte einen Zwei-Jahresvertrag abgeschlossen und bei der Anmeldung auf das Widerrufsrecht verzichtet.
 

Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums:

Bei Anmeldung auf der Internetseite

Wenn Sie sich auf der Internetseite angemeldet haben, raten wir Ihnen, von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und gegenüber der Firma schriftlich per Einschreiben den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

Den entsprechenden Musterbrief „Rücktritt gemäß Fernabsatzbestimmungen" können Sie rechts oben downloaden.

Das Anklicken des bei der Anmeldung verpflichtend vorgesehenen Buttons "Ich verzichte auf mein Widerrufsrecht" stellt keinen wirksamen Verzicht auf das Widerrufsrecht im Sinne des § 5f Konsumentenschutzgesetzes dar. Ein wirksamer Verzicht setzt selbstverständlich die Kenntnis des Widerrufsrechts voraus. Hier versucht die Fa. Content Services Ltd. daher in unfairer Weise zwingende Schutzbestimmungen zu umgehen.

Keine Anmeldung auf einer Internetseite

Sollten Sie sich niemals auf der Internetseite angemeldet haben und dennoch eine Rechnung oder einen Anwaltsbrief erhalten haben, dann verwenden Sie unseren Musterbief „Vorsichtshalber Rücktritt gemäß Fernabsatzbestimmungen" (oben rechts).

Anwaltsbrief von Rechtsanwalt Olaf Tank– was tun?

Zusätzlich zum Rücktrittschreiben an die Firma senden Sie eine Kopie dieses Schreibens an den Anwalt samt Begleitbrief, dass die Forderungsbetreibung aufgrund der im beigelegten Schreiben dargestellten Sach– und Rechtslage einzustellen ist.

Unserer Erfahrung nach ignorieren die Firma sowie der Rechtsanwalt Olaf Tank die Rücktrittserklärungen und bestehen weiter auf Zahlung mittels Mahnschreiben.

Dies ändert jedoch nichts daran, dass unserer Meinung nach die Forderung aufgrund der Nichteinhaltung gesetzlicher Schutzbestimmungen nicht zu Recht besteht.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat die Betreiber der Website bereits dreimal abgemahnt. Da die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert wurde, prüft der VZBV nunmehr die Einbringung einer Klage. Näheres dazu finden Sie hier.

Alle Unterlagen aufheben

Heben Sie alle Unterlagen sicherheitshalber auf. So sind Sie für den Fall, dass ein Untenehmen tatsächlich den Rechtsweg bestreitet, gut vorbereitet. Sie sollten sich durch hartnäckige Mahnschreiben nicht ins Bockshorn jagen lassen!

Diese und andere windige Internet-Unternehmen agieren offenbar nach dem Motto: Man probiert´s halt....

 

Wien, 5.1.2009