fabriken.de und rezepte-ideen.de
Connects 2 Content GmbH mit neuer Masche
Die Firma Connects 2 Content GmbH verunsichert derzeit unzählige Verbraucher. Sie verschickt Rechnungen für einen Dienst, der zur Zeit der Anmeldung kostenlos war.
Ab 1.2.2009 kostenpflichtig
Als sich die Verbraucher auf den Webseiten „fabriken.de“ bzw. „rezepte-ideen.de“ registrierten, war der Zugang zu diesen Webseiten kostenlos.
Connects 2 Content GmbH behauptet Mitte Jänner 2009 die registrierten User mittels elektronischen Newsletter darüber informiert zu haben, dass die von ihr betriebenen Webseiten ab 1.2.2009 aufgrund des Ausbleibens von Sponsoren in einen kostenpflichtigen Dienst geändert werden.Die Website computerbetrug.de zitiert das angeführte E-Mail:
"Die fabriken.de community wird ab dem 1.2.2009 für alle Mitglieder kostenpflichtig. Ab diesem Zeitpunkt muss jedes Community-Mitglied monatlich sieben Euro entrichten, bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren und einer jährlichen Abrechnung im Voraus."
Das Unternehmen informiert in diesem Schreiben weiters, dass die Kunden ab Erhalt dieser Mitteilung innerhalb von 2 Wochen schriftlich vom Kündigungsrecht oder dem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Andernfalls gehe die bisherige Mitgliedschaft automatisch in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft über.
Wer also nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich und schriftlich kündige, müsse ab Februar 2009 für die Mitgliedschaft bezahlen – so Connects 2 Content GmbH.
Schweigen gilt nicht als Annahme
Grundsätzlich ist festzustellen, dass dieses Vorgehen gesetzlich unzulässig ist. Für den Abschluss eines entgeltlichen Vertrages bedarf es natürlich einer ausdrücklichen Zustimmung. Der Unternehmer kann nicht einseitig und ohne Genehmigung eine kostenlose Dienstleistung in einen gebührenpflichtigen Vertrag umwandeln.
Eine ausdrückliche Kündigung – so wie der Unternehmer behauptet – ist in diesem Fall nicht notwendig. Hier gilt der Grundsatz „Schweigen gilt nicht als Annahme“.
Zusätzlich schützt das Konsumentenschutzgesetz in mehreren Bestimmungen vor Änderungsklauseln in AGBs.
Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums
- Wenn Sie sich auf einer von Connects 2 Content GmbH betriebenen Internetseite vor Änderung der Teilnahmebedingungen (also vor Februar 2009) registriert haben, raten wir Ihnen, der Firma mittels eingeschriebenen Brief ausdrücklich mitzuteilen, dass Sie niemals Ihr Zustimmung für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erteilt haben. Einen entsprechenden Musterbrief "Fabriken.de kostenlose Registrierung" können Sie oben rechts im Informatinsbereich herunterladen.
- Sollten Sie sich niemals auf den Internetseiten fabriken.de bzw. rezepte-ideen.de registriert haben und dennoch eine Rechnung erhalten haben, können Sie den Musterbrief "Fabriken.de vorsichtshalber Rücktritt" verwenden.
Alle Unterlagen aufheben
Abschließend raten wir Ihnen, alle Unterlagen sicherheitshalber zu Beweiszwecken aufzuheben. So sind Sie für den Fall, dass das Untenehmen tatsächlich den Rechtsweg bestreiten sollte, gut vorbereitet. Sie sollten sich durch hartnäckige Mahnschreiben nicht ins Bockshorn jagen lassen!
Diese und andere Internet-Unternehmen agieren offenbar nach dem Motto: Man probiert´s halt....
Wien, 05.03.2009