Schweinegrippe - Urlaub adieu?
Verreisen? Zurücktreten? Umbuchen?
Beim EVZ Österreich und beim VKI fragen besorgte Reisende nach, ob sie in dieser Situation von einer gebuchten Reise nach Mexiko kostenlos zurücktreten können.Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verweist auf die Ergebnisse der Gerichtsentscheidungen in seinen Musterprozessen.
Das Aussenministerium sieht bei Reisen nach Mexiko - infolge der aktuellen Fälle von Schweine-Grippe-Erkrankungen derzeit (28.4.2009) zwar ein hohes Sicherheitsrisiko und rät dringend davon ab nach Mexiko zu reisen; es gibt aber keine offizielle Reisewarnung.
Der Oberste Gerichtshof geht davon aus, dass eine Reisewarnung zwar ein Indiz sei, dass die Reise unzumutbar ist und daher von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage und einem Recht zur kostenlosen Stornierung auszugehen ist; doch er zieht nicht den Umkehrschluss, dass ohne Reisewarnung ein kostenloses Storno unzulässig wäre.
Er stellt vielmehr darauf ab, ob ein durchschnittlicher Reisender - im Lichte seriöser Medienberichte - aufgrund der über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehenden Gefährdung die Reise absagen würde. Ist davon auszugehen, dann besteht ein Recht auf eine kostenlose Stornierung.
Ausnahmen
- Wenn der Reiseveranstalter eine kostenlose Umbuchung auf eine gleichwertige Reise (gleicher Zeitraum, gleicher Preis, gleiche Leistungen) anbietet, dann kann man nicht kostenlos stornieren.
- Der Reisende muss - wenn die Reise erst in einiger Zeit anzutreten wäre - zuwarten und beobachten, wie sich die Gefahrensituation entwickelt. Dieser Grundsatz steht in einem Spannungsverhältnis zu den Regeln für ein kostenpflichtiges Storno. Die Stornokosten werden immer höher, je kürzer vor Reiseantritt man storniert. Daher muss jeder für sich entscheiden, ob er - dem OGH folgend - zuwartet oder gleich storniert und die (geringeren) Stornokosten selbst zahlt.
Appell des VKI
Der VKI appelliert in der gegenwärtigen Situation an die Reiseveranstalter, bei Reisen nach Mexiko ein kostenloses Storno zu akzeptieren. Lehnt der Reiseveranstalter ein kostenloses Storno ab und möchte man die Reise keinesfalls antreten, dann empfiehlt der VKI mit eingeschriebenem Brief den kostenlosen Rücktritt (wegen Wegfalles der Geschäftsgrundlage) zu erklären und allenfalls bereits bezahlte Kosten zurückzuverlangen.
Sollte es zu Streitfällen kommen, wird der VKI weitere Musterprozesse führen.
Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums
Falls Sie sich entscheiden, eine gebuchte Mexiko-Reise aus Angst vor der Schweinegrippe nicht anzutreten, und mit dem Reiseveranstalter keine konsensuale Lösung zustande kommt, dann können Sie:
- im Rücktrittsschreiben ausdrücklich auf das Infektionsrisiko und die damit verbundene Unzumutbarkeit des Reiseantritts (Wegfall der Geschäftsgrundlage) Bezug nehmen
- allfällige Stornokosten nur "vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung" bezahlen
- im Falle des Rücktritts von der Reise die bereits bezahlten Reisekosten vom Reiseveranstalter zurückfordern.
Ob jedoch die Voraussetzungen für ein kostenloses Rücktrittsrecht vorliegen und ob ein Gericht die vom OGH erarbeiteten Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage im konkreten Fall bestätigt, hängt immer von den Umständen im Einzelfall ab.
Es kann daher nicht allgemein gesagt werden, dass die Bedingungen für ein kostenloses Rücktrittsrecht in jedem Fall bestehen.
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Wien, 30.04.2009