Gefälschte Forderung von KUW Rechtsanwälten
Falsche E-Mails unterwegs
Viele Konsumenten erhalten in den letzten Tagen Schreiben der angeblichen KUW Rechtsanwälte im Zusammenhang mit „Filesharing“-Abmahnungen.
KUW seit 2008 nicht mehr existent
Die Kanzlei KUW Rechtsanwälte existiert seit dem 30. Juni 2008 nicht mehr. Die Nachfolgekanzlei „Urmann + Collegen Rechtsanwälte“ stellt bereits auf ihrer Webseite klar, dass ein E-Mail, das derzeit vor allem in Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien und den Niederlanden kursiert, nicht authentisch ist und nicht aus dem Haus der Kanzlei stammt.
Klage wegen Urheberrechtsverletzung
In einem dubiosen E-Mail werden Konsumenten aufgefordert, aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung (Herunterladen von urheberrechtlich geschützten pornografischen Materials) Euro 100,- an Schadenersatz zu leisten.
In dem E-Mail wird behauptet, dass der Versender der E-Mail
„..die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen,….“ wahrnimmt.
Weiters heißt es:
„..Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.“
Damit die angeblich zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen würde, könne man folgendes Angebot machen:
Angebot der Fälscher
„Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!"
Abzocke über 100 Euro
In dem E-Mail werden die angeschriebenen Konsumenten aufgefordert
„….den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum …. sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen.“
Weiters heißt es:
„Sollte die Zahlung erfolgen, dann werde seitens der Anwaltskanzlei die zuständige Staatsanwaltschaft in Essen kontaktiert, um die Ermittlungen einzustellen.“
Staatsanwaltschaft ermittelt bereits
Das Europäische Verbraucherzentrum hat die Staatsanwaltschaft Essen kontaktiert. Hier ist bereits ein Akt zu diesen dubiosen E-Mails angelegt. Konsumenten können sich unter der Aktenzahl 304 Js an die Staatsanwaltschaft Essen wenden.
Domain in Hamburg registriert – in Polen verwaltet
Das Europäische Verbraucherzentrum stellte weiters über eine Domainabfrage fest, dass die im E-Mail angegebene Webseite "www.kanzlei-knil.de" in Hamburg registriert wurde, aber von Polen aus administriert wird.
Warnung des Bundeskriminalamts
Das Bundeskriminalamt warnt auch bereits vor Betrug mit p2p-Abmahnmails (siehe "Links zum Thema").
Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums:
- Zahlen Sie die geforderte Summe keinesfalls ein.
- Machen Sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen.
Betroffene Konsumenten werden ersucht, das ihnen zugesandte E-Mail der angeblichen KUW Rechtsanwälte in Kopie per Post (bitte nicht via E-Mail) unter Angabe der Aktenzahl 304 Js an die Staatsanwaltschaft Essen zu übermitteln:
Staatsanwaltschaft Essen
Zweigertstr. 56
45130 Essen
- Lassen Sie sich durch dieses dubiose E-Mail nicht ins Bockshorn jagen! Die Versender agieren offenbar nach dem Motto: Man probiert´s halt....
Wien, 01.03.2010