Daten-Roaming
Schutz vor Horror-Rechnungen seit 1. März 2010
Seit 1. März 2010 müssen euro-päische Mobilfunknetzbetreiber ihren Kunden aufgrund der EU-Roaming-vorschriften die Möglichkeit einer Rechnungsobergrenze anbieten.
Dies soll vor „Horror-Rechnungen“ bei Nutzung des Internets auf Reisen in anderen EU-Ländern über ihre Mobiltelefone und Laptops schützen.
Nach den im Juni 2009 vom Ministerrat und vom Parlament der EU verabschiedeten Roaming-Vorschriften wird durch diesen Mechanismus nach einer Warnung die Verbindung ins Internet auf Reisen im Ausland unterbrochen, sobald die Rechnung eine bestimmte Höhe erreicht hat.
Monatliche Obergrenze: 50 Euro
Laut der Roaming-Verordnung (Nr. 544/2009) müssen Mobiltelefonanbieter ihren Kunden ab dem 1. März 2010 eine monatliche Obergrenze von 50 EUR (exkl. Ust) anbieten. Es sind jedoch auch andere Obergrenzen möglich.
Rechtzeitige Warnmeldung
Die Kunden erhalten eine Warnmeldung, wenn ihre Kosten 80 % des gewählten Betrags erreicht haben.
Obergrenze bis 1.Juli 2010 festsetzen
Bis zum 1. Juli 2010 müssen sich die Kunden bewusst für die Nutzung dieses Mechanismus entscheiden.
Für Kunden, die bis dahin nicht von sich aus eine Obergrenze festgelegt haben, gilt ab diesem Datum pauschal die Obergrenze von 50 EUR (exkl. Ust), in Österreich also 60 EUR.
Verbesserung der Transparenz
Die Möglichkeit des Festsetzens einer Obergrenze ab dem 1. März 2010 wird Transparenz und Verbraucherschutz verbessern und sicherstellen, dass die Kunden nicht mehr durch sehr hohe Datenroaming-Abrechnungen überrascht werden.
So erhielt z.B. 2009 ein deutscher Kunde, der in Frankreich auf Reisen war und von dort eine TV-Sendung heruntergeladen hatte, eine astronomische Rechnung über 46 000 EUR. Ähnlich erging es einem britischen Studenten, der sich während eines Auslandsstudiums mit einer Rechnung über nahezu 9 000 EUR für Datenroaming in einem einzigen Monat konfrontiert sah.
Die Roaming-Vorschriften der EU gewährleisten auch, dass der Preis, den die Betreiber untereinander je heruntergeladenem Megabyte (MB) bezahlen, auf 1 EUR/MB beschränkt bleibt und in dem kommenden zwei Jahren noch sinken wird. Diese Einsparungen sollten an die Verbraucher weitergegeben werden und dürften schließlich zu geringeren Preisen für die Internet-Nutzung im Ausland führen.
Die nationalen Telekom-Regulierer der Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Mobiltelefonanbieter die Vorschriften über die Kostenobergrenzen beim Datenroaming in den einzelnen EU-Ländern befolgen. Verbraucher können sich an den nationalen Regulierer ihres Mitgliedstaates wenden, wenn sie Probleme mit diesen Obergrenzen oder Fragen dazu haben. In Österreich ist die die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH .
Informationen zum Daten-Roaming
Weitere Informationen finden Sie auf den Roaming-Webseiten der Europäischen Kommission: Internationale Roaming-Tarife
Informationen zu Dienstleistungen im Binnenmarkt
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich nimmt darüberhinaus auch die Aufgaben nach Artikel 21 Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen wahr.
Konsumenten können vorab Informationen über Dienstleistungserbringer in anderen EU-Mitgliedstaaten einholen, wie etwa:
- allgemeine Informationen über die in anderen Mitgliedstaaten geltenden Anforderungen bezüglich der Aufnahme und der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten, vor allem solche über den Verbraucherschutz;
- allgemeine Informationen über die bei Streitfällen zwischen Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe;
- Angaben zur Erreichbarkeit der Verbände und Organisationen, die den Dienstleistungserbringer oder -empfänger beraten und unterstützen können.
Wien/Brüssel, 09.03.2010
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