Euroteam - Tickets für Olympia 2012
Tausende Tickets nicht geliefert
Euroteam hat für die Olympischen Spiele 20.000 Tickets verkauft aber nur 5.000 wurden ausgeliefert.
Das norwegische Unternehmen Euroteam verkauft seit Jahren Tickets für Sportveranstaltungen und Konzerte.
Das Europäische Verbraucherzentrum Norwegen, das mit dem Europäischen Verbraucherzentrum des VKI eng zusammenarbeitet, meldet, dass die Firma Euroteam 20.000 Tickets für die Olympia 2012 verkauft hat, davon jedoch nur 5000 zugestellt hat.
In Norwegen sind bereits rechtliche Schritte gegen die Firma eingeleitet worden und auch das Finanzministerium hat Untersuchungen aufgenommen.
Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums
Sollten Sie Tickets gekauft und nicht zugestellt bekommen haben, raten wir Ihnen auf Englisch einen eingeschrieben Brief an die Firma zu senden und den Kaufpreis zurückzufordern.
Folgende Punkte sollten in dem Brief erwähnt werden:
- Welche Tickets zu welchen Preisen gekauft wurden und dass diese nicht wie vereinbart geliefert wurden (Bestell- oder Auftragsnummern anfügen).
- Fordern Sie auch € 200,- Schadenersatz, wie es in den AGB der Firma Euroteam steht.
- Sollten Sie die Reise nur gebucht haben um die Olympia 2012 anzusehen und sonst keine tourisitischen Aktivitäten geplant haben, können Sie auch Ihre Flug- und Hotelkosten zurückfordern (Kopie der Rechnungen anfügen).
- Führen Sie Ihre internationalen Bankdaten an, auf die das Geld rücküberwiesen werden soll (IBAN und BIC).
- Setzen Sie der Firma eine Frist, in welcher die Zahlung erfolgt und eine Stellungnahme bei Ihnen eingegangen sein soll (ca. 14 Tage).
Zahlung mittels Kreditkarte
Sollten Sie die Tickets per Kreditkarte bezahlt haben, können Sie sich an Ihre Kreditkartenfirma wenden und anfragen, ob ein „Chargeback“ oder „Cashback“ Verfahren durchgeführt werden kann. Hierbei erwähnen Sie, dass ein Vertrag mit der Firma abgeschlossen wurde, Sie bezahlt haben, die Firma Euroteam sich jedoch nicht an die Verpflichtungen gehalten und dieTickets zugestellt hat.
Einen Rechstsananruch auf Rückbuchung des Betrages haben Sie leider keinen. Es handlet sich in diesem Falle nur um Kulanz des jeweiligen Kreditkartenunternehmens.
Tipps für den Ticketkauf im Internet
- Offizielle Verkaufsstellen: Bestellen Sie Konzertkarten nur bei den offiziellen Vorverkaufsstellen bzw. bei bekannten Ticketwebseiten im Internet. Oft findet man auch auf der Website des Veranstalters des Konzertes, Veranstaltungsortes oder des auftretenden Künstlers einen Hinweis zu den authorisierten Kartenverkäufern.
- Unterlagen ausdrucken und aufheben: Drucken Sie alle Angaben rund um den Bestellvorgang aus und legen Sie diese ab. Es ist auch ratsam, eventuell Screenshots von plötzlich erscheinenden Popups zu machen, da sich diese oft nicht ausdrucken lassen. Im Streitfall haben Sie damit die besseren Karten.
- Zu schön, um wahr zu sein: Bei außergewöhnlichen oder exklusiven Angeboten von Eintrittskarten im Internet oder Kartenangeboten bei bereits ausverkauften Konzerten, ist Misstrauen angesagt. Karten dieser Art können gefälscht, über dubiose Kanäle in den Verkauf gelangt sein oder gar nicht existieren.
- Ersatzangebote - ja/nein: Es kommt auch vor, dass sich Kartenbüros mit der Größe der Kontingente verschätzt haben und nicht alle Bestellungen vertragsgemäß abwickeln können. In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, unzumutbare Ersatzangebote (etwa Tickets in der günstigsten Kategorie mit Sichteinschränkung anstelle von Karten der besten Kategorie vor der Bühne oder gar ein anderes Konzert anstelle des ursprünglich geplanten) anzunehmen, sondern können den Kaufpreis zurückfordern.
- Kreditkartenzahlung: Haben Sie die Karten per Kreditkarte bezahlt und wurden diese nicht geliefert, dann setzen Sie sich mit ihrem Kreditkartenunternehmen in Verbindung und versuchen Sie - nach dem Veranstaltungsdatum - schriftlich eine Rückbuchung der Ticketkosten aufgrund der Nichterbringung der vereinbarten Leistung zu erwirken. Viele Zahlungsinstitute zeigen sich in diesen Fällen kulant.
- Anzeige bei Polizei: Sollten Sie keine Tickets erhalten haben und ist eine Rückforderung des Kaufpreises nicht gelungen, dann bleibt nur eine Anzeige bei der Polizei.
Wien, 13.08.2012