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Münchner Anwältin Katja Günther verschickt Massenmahnungen

Internet-Abzocke hört leider nach wie vor nicht auf

Zahllose österreichische Konsumenten werden wieder durch Forderungsschreiben der deutschen Anwältin Katja Günther verunsichert und suchen Rat beim Europäischen Verbraucherzentrum.

Die Rechtsanwältin Katja Günther vertritt neuerdings folgende Firmen:

  • Online Content Ltd
  • Online Service Ltd
  • Net Content Ltd
  • Vita Active
  • A&M Schmidtlein OHG

Vorgehensweise immer gleich

Mit Onlinedienstleistungen, wie z.B.  Ahnenforschung, Lebenserwartung oder Lebenstests etc.,  die auf den ersten Blick kostenlos erscheinen, gehen zahlreiche Unternehmen im Internet nach wie vor auf Kundenfang.

Auf die Kostenpflicht wird oftmals nur sehr klein gedruckt am unteren Rand der Seite oder versteckt in den AGB hingewiesen. Daher erkennen Konsumenten nicht sofort, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt.  Darüber hinaus informieren diese Firmen nicht oder nicht in korrekter Form über das zwingende Rücktrittsrecht bei derartigen Onlineverträgen.

Erst wenn die Rechnung kommt, wird den Betroffenen die entgeltliche Anmeldung bewusst. 

Die genannten Unternehmen versuchen durch diesen Schritt offenbar Druck auszuüben, Konsumenten zu verunsichern bzw. einzuschüchtern und damit zur Zahlung zu bewegen.

Keine Reaktion der Anwältin

Das Europäische Verbraucherzentrum in Wien hat RA Katja Günther wegen der vielen Beschwerden bereits schriftlich kontaktiert.
Trotz nochmaliger Urgenz zieht es die Anwältin offenbar vor auf unsere Schreiben nicht zu reagieren. 
Aus verbraucherschutzrechtlicher Sichtweise ist ein derartiges Verhalten besonders unerfreulich, zumal die bei uns eintreffenden Beschwerden nicht abreißen.

Firma bereits angeschrieben

Wenn Sie sich vor einiger Zeit auf einer der genannten Internetseiten angemeldet haben, allerdings bereits eingeschrieben den Rücktritt vom Vertrag erklärten, ist ein weiteres Schreiben an die Rechtsanwältin nicht mehr notwendig.

Dasselbe gilt, wenn Sie ohne Anmeldung eine Rechnung erhielten und gegenüber dem Unternehmen aus diesem Grund bereits gegen die Rechnung protestiert haben.

Noch nicht schriftlich reagiert

Falls Sie Rechnungen und Mahnungen der oben genannten Firmen bisher ignoriert haben, raten wir Ihnen, nun dagegen schriftlich zu protestieren (eingeschriebener Brief an das Unternehmen).

Den entsprechenden Musterbrief  "Rücktritt gemäß Fernabsatzbestimmungen" finden im Informationsbereich rechts oben.

Wenn Sie auf einer dieser Internetseiten nie Ihre Daten eingegeben haben, können Sie den Musterbrief "Vorsichtshalber Rücktritt gemäß Fernabsatzbestimmungen" verwenden.

Nicht einschüchtern lassen

Unserer Erfahrung nach ignorieren viele Firmen und deren deutsche Anwälte die Rücktrittserklärungen und bestehen mittels Mahnschreiben weiter auf Zahlung. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Forderungen von den uns zur Zeit bekannten Unternehmen nicht zu Recht bestehen.

Darüberhinaus informiert die deutsche Stiftung Warentest auf ihrer Website, dass bei der Rechtsanwaltskammer München bereits Beschwerden gegen RA Günther aufliegen. Es wurde ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet.

Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums

Heben Sie alle Unterlagen sicherheitshalber auf. So sind Sie für den Fall, dass ein Untenehmen tatsächlich den Rechtsweg bestreitet, gut vorbereitet.

Anzumerken ist überdies, dass Rechtsanwältin Katja Günther in Österreich nicht klagsbefugt wäre. Hier könnte nur die Firma direkt bei ihrem Wohnsitzgericht eine Klage einbringen, oder sich durch einen in Österreich eingetragenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Sie sollten sich durch hartnäckige Mahnschreiben nicht ins Bockshorn jagen lassen!
Diese und andere windige Internet-Unternehmen agieren offenbar nach dem Motto: Man probiert´s halt....

 

Wien, 18.06.2008