Ihre Rechte als Passagier

In den vergangenen dreißig Jahren ist die Mobilität in Europa stark gestiegen. Das Reisen ist für Millionen von EU-Bürgern zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Besonders Reisen mit dem Flugzeug oder mit der Bahn nehmen, auch dank günstiger Reisepreise, immer mehr zu. Doch nicht immer läuft dabei alles wie geplant.

Fast jeder hat das schon einmal erlebt: Der Flug ist überbucht oder wird überhaupt annulliert. Koffer und Reisetasche werden beim Transport beschädigt, der Zug hat beträchtliche Verspätung oder man erhält nicht das spezielle Service, das zum Beispiel aufgrund eingeschränkter Mobilität nötig wäre.

Ansprüche europaweit durchsetzen

Innerhalb der Europäischen Union gibt es mittlerweile bestimmte Grundregeln, damit Sie Ihre Ansprüche wirkungsvoll durchsetzen können, wenn auf Ihrer Reise etwas schiefgeht. Und zwar unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie nutzen und ob eine Reise in einem einzelnen Mitgliedstaat, in mehreren Ländern der Gemeinschaft oder auch über die EU-Grenze hinaus verläuft.

Neue Regeln für Schiffs- und Busreisen

Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick über die derzeit geltenden Regelungen für Passagiere, insbesondere für Flug- und Bahnreisen, geben. Ende 2012 bzw. Anfang 2013 treten auch für Schiffs- und Busreisen umfassende Fahrgastrechte in Kraft.

Das europäische Verbraucherzentrum

Wer über ausreichende Informationen verfügt und über seine Rechte Bescheid weiß, ist bekanntlich im Vorteil. Das sieht auch die zuständige Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz (DG SANCO) der Europäischen Kommission so, die diese Publikation finanziell unterstützt. Sollte es dennoch zu Problemen während Ihrer Reise im Ausland kommen, dann gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum kompetente und rasche Hilfe.  

Rechtliche Grundlagen - Auf folgende Verordnungen können Sie sich berufen:

Bahn Bahngastrechte-Verordnung der EU: VO (EG) Nr. 1371/2007
Flüge Fluggastrechte-Verordnung der EU: VO (EG) Nr. 261/2004
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) vom 28. Mai 1999
Schiff Fahrgastrechte-Verordnung im See- und Binnenschiffsverkehr:
VO (EG) Nr. 1177/2010 (ab 18. Dezember 2012)
Bus Fahrgastrechte-Verordnung im Reise- und Linienbusverkehr:
VO (EG) Nr. 181/2011 (ab 1. März 2013)
Personen mit Behinderungen oder
eingeschränkter Mobilität
Die entsprechenden Bestimmungen finden sich direkt in der Verordnung über Bahngastrechte
(VO [EG] Nr. 1371/2007) bzw. für Flugreisen in der VO (EG) Nr. 1107/2006.
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